Nicht nur in Prüfungsarbeiten an der
Universität, sondern auch im richtigen Leben der Gerichte gibt es einen
Dauerbrenner, der einfach nicht verschwindet. Es handelt sich um die
Schwarzarbeit eines Unternehmers.
Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"
Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
Viel Spaß beim Lesen!
Dienstag, 27. Juni 2017
Montag, 12. Juni 2017
Das Vermächtnis
Das Erbrecht als Nebengebiet in der
universitären Ausbildung erfordert einige Grundkenntnisse. Dazu gehört
insbesondere das Vermächtnis. Der Erblasser kann durch Testament einem anderen,
ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis),
§ 1939 BGB.
Donnerstag, 27. April 2017
Die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB
Im Recht der unerlaubten Handlung gibt es
mehrere Vorschriften, mit denen Studierende nur selten bis gar nicht in
Berührung kommt. Dazu zählt insbesondere die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB.
Dienstag, 21. März 2017
Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungsrechten
Gestaltungsrechte wie etwa die Anfechtung, der
Rücktritt oder die Kündigung werden durch einseitige Einwirkung in Form einer
empfangsbedürftigen Erklärung ausgeübt und ändern ein bestehendes
Schuldverhältnis um (oder beenden es) und können deshalb nicht unter einer
Bedingung im Rechtssinn erklärt werden.
Eine Bedingung gem. § 158 BGB läge dann
vor, wenn die Gestaltungserklärung von einem
ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht würde.
In Prüfungsarbeiten findet sich diese Problem sehr oft, allerdings liegt dann
regelmäßig gerade keine solche Bedingung vor. In diesem Sinn hat der
Bundesgerichtshof in einer neuen Entscheidung sehr schön dargelegt, wie die
Abgrenzung erfolgt...
Samstag, 25. Februar 2017
Grundstücksschenkung der Eltern an Minderjährigen
Ein Dauerbrenner in juristischen
Prüfungsarbeiten ist das Problem der Grundstücksschenkung der Eltern an einen Minderjährigen,
wobei das auf dem Grundstück stehende Haus etwa vermietet ist.
Hier sind
verschiedene Fallkonstellationen möglich, bei denen immer das Trennungs- und
Abstraktionsprinzip beachtet werden muss. Wer dieses tragende Prinzip
missachtet, wird sich den Unmut des Korrektors zuziehen und kaum eine Chance
auf ein Bestehen der Arbeit haben.
Dienstag, 14. Februar 2017
Gemischter Vertrag
Nicht jeder Vertrag, mit dem ein Jurastudent
in Berührung kommt, lässt sich ohne Schwierigkeiten im Gesetz einordnen.
Regelmäßig handelt es sich im vertraglichen Schuldrecht um Kaufverträge,
Werkverträge oder um Mietverträge.
Für manche überraschend findet sich jedoch
gelegentlich die Fallgestaltung eines Vertrags, der keinem gesetzlichen Typ
eindeutig zugeordnet werden kann.
Das gilt etwa für Beherbergungsverträge oder den auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung öfters
behandelten Fitnessstudio-Vertrag. Wie solche gemischten Verträge rechtlich zu
behandeln sind, ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten.
Ein ganz
neues Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt die Auffassung des Gerichts dazu auf
(BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - III ZR 4/16):
Montag, 30. Januar 2017
Rügeobliegenheit und AGB
Im Handelsrecht muss man während des
Jurastudiums lediglich Kenntnis der Grundzüge haben. Zu diesen zählt zweifellos
die Rüge eines Mangels nach § 377 HGB.
Oft findet man in diesem Zusammenhang
das Wort Rügepflicht, was natürlich nicht richtig ist, denn der Käufer muss bei einem Handelskauf den Mangel
der Kaufsache nicht rügen, er muss sich jedoch mit Nachteilen - nämlich dem
Verlust der Gewährleistungsrechte hinsichtlich des konkreten Mangels - abfinden,
wenn er eine Untersuchung oder Rüge unterlässt.
Eine Rechtspflicht könnte dagegen
bei ihrer Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch des Gegners gem. § 280 I
BGB führen, sodass man in einer Prüfungsarbeit tunlichst den Begriff „Pflicht“
vermeiden sollte, weil der/die Korrektor/in ansonsten einen schweren Grundlagenfehler
attestieren könnte (Petersen JURA 2012, 796). Die Regelung dient dem Interesse
der Einfachheit und Schnelligkeit des Handelsverkehrs.
Freitag, 20. Januar 2017
Das Stellvertretungsrecht in der juristischen Ausbildung
In den ersten Semestern der juristischen Ausbildung muss
man sich im Zivilrecht intensiv mit dem Stellvertretungsrecht beschäftigen.
Dieses ist dann regelmäßig in Prüfungsarbeiten während des gesamten Studiums
von großer Bedeutung. Anders als in manchen Nebengebieten darf man hier
keinesfalls auf Lücke lernen.
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Der Aufbau im Gutachten
In einem juristischen Gutachten ist es von
ganz besonderer Bedeutung, die jeweiligen rechtlichen Probleme an der richtigen
Stelle zu verorten und eventuell bestehende Meinungsstreite dort darzustellen.
Montag, 17. Oktober 2016
Kapitulation der Rechtsprechung bei § 476 BGB
Nun ist es endlich so weit. Der
Bundesgerichtshof hat laut einer Pressemitteilung seine bisherige (und meiner
Ansicht nach völlig verfehlte) Rechtsprechung zur Vermutungswirkung nach § 476
BGB in dem Urteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15 aufgegeben.
Nach der
Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH v. 4.6.2015 - Rs
C-497/13) hatte das Gericht auch gar keine andere Möglichkeit. Nunmehr greift
also die Vermutungswirkung bereits dann ein, wenn dem Käufer der Nachweis
gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein
mangelhafter Zustand (eine "Mangelerscheinung") gezeigt hat.
Sonntag, 2. Oktober 2016
Der Vorvertrag
Gelegentlich kommt man im Jurastudium mit der
Problematik eines Vorvertrags in Berührung, was allerdings - ebenso wie in der
Praxis - eher selten der Fall ist.
Ein solcher Vorvertrag stellt einen
schuldrechtlichen Vertrag dar, der zwar nicht besonders im BGB geregelt ist, wegen
der Vertragsfreiheit aber zulässig ist, § 311 I BGB.
Freitag, 26. August 2016
DSL und VSD
Jeder, der nicht
nur ganz am Anfang der juristischen Ausbildung steht, weiß, was sich hinter
diesen Kürzeln verbirgt, nämlich die Drittschadensliquidation und der Vertrag
mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
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