Juristische E-Bücher auf "Buy me a coffee" unter "Extras" billiger zu finden

Buy Me A Coffee

Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Montag, 10. Dezember 2018

Die Anfechtung der Tilgungsbestimmung


Die Möglichkeit der Anfechtung der Tilgungsbestimmung wird für Jurastudierende zur Anwendung in einem rechtlichen Gutachten dargestellt
Sofern es um die Erfüllung von mehreren Forderungen geht, ist nach der Vorschrift des § 366 I BGB eine Tilgungsbestimmung vorzunehmen, wenn der Schuldner aus verschiedenen Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet ist. Gleiches gilt, wenn ein Dritter nach § 267 BGB leistet.

Gibt es hier eine Anfechtung der Tilgungsbestimmung?



Montag, 12. November 2018

Wucherähnliches Geschäft

Ein wucherähnliches Geschäft im Rahmen der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB wird anhand der Rechtsprechung des BGH erklärt


Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts und der Wucher sind in der Vorschrift des § 138 BGB geregelt. Diese Vorschrift ist im Allgemeinen Teil des BGB geregelt und durchaus wichtig für die juristische Ausbildung.

Gerade das wucherähnliche Geschäft ist hier wichtig.



Freitag, 9. November 2018

Musterfeststellungsklage


Seit wenigen Tagen (ab 1.11.2018) gibt es nun in der Zivilprozessordnung eine Musterfeststellungsklage.


Dienstag, 30. Oktober 2018

Lerntipps


eBook Lerntipps für das Jurastudium

Nunmehr habe ich ein eBook zum Lernen im Jurastudium veröffentlicht. Lerntipps sind gerade am Anfang des juristischen Studiums hilfreich.


Dienstag, 23. Oktober 2018

Auslegung von Vertragserklärungen vom objektiven Empfängerhorizont nach §§ 133, 157 BGB.


Für jeden Rechtsanwender ist die Auslegung von Willenserklärungen von großer Bedeutung. In der Praxis wie in der juristischen Ausbildung sind die Erklärungen der Parteien oft nicht eindeutig, weshalb nach dem konkreten Inhalt gefragt werden muss, der im Wege einer Auslegung vom objektiven Empfängerhorizont nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist.


Samstag, 20. Oktober 2018

Der Makler als Erfüllungsgehilfe


Schon seit langer Zeit wird in der Rechtsprechung und Literatur das Problem des Maklers als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers eines Grundstücks diskutiert.


Freitag, 19. Oktober 2018

Erstsemester


Mittlerweile hat auch in Bayern wieder das Wintersemester in Sachen Jurastudium begonnen. Die ersten Vorlesungen sind bereits gehalten worden. Es gibt also wieder einmal viele Erstsemester.


Donnerstag, 18. Oktober 2018

Schadensersatz bei Verletzung des Anwartschaftsrechts


Nach allgemeiner Auffassung ist das Anwartschaftsrecht an einer Sache auch deliktisch geschützt.  Wenn also jemand die Sache beschädigt oder zerstört, kann der Vorbehaltskäufer als Inhaber des Anwartschaftsrechts unter Umständen Schadensersatz von dem Schädiger wegen der Verletzung verlangen.


Dienstag, 16. Oktober 2018

Fälligkeitszinsen im Handelsrecht


Wer sich mit den Grundzügen des Handelsrechts vertraut gemacht hat, kennt die Vorschrift des § 353 HGB zu den Fälligkeitszinsen im Handelsrecht. Sie soll im Folgenden näher betrachtet werden.


Samstag, 8. September 2018

Examenswissen im Kaufrecht


Die weitaus wichtigste Vertragsart im ersten juristischen Staatsexamen ist der Kaufvertrag. Wer hier tiefere Kenntnisse hat, erhöht seine Chance auf eine zweistellige Punktzahl enorm.

Hier eine Entscheidung zum Examenswissen im Kaufrecht:


Mittwoch, 29. August 2018

Sommerpause


Es ist wieder einmal Sommer und vorlesungsfreie Zeit. Viele Studierende gehen auf Urlaub und wollen sich entspannen und einfach mal Jura vergessen und Sommerpause  genießen.


Montag, 16. Juli 2018

E-Mail und Erbschein


Im Folgenden soll ein Fall zu E-Mail und Erbschein dargestellt werden.

Herr A schloss vor mehreren Jahren einen Vertrag mit einem Internet Service Provider (GmbH) ab, sodass er unter anderem ein E-Mail Konto erstellen konnte. Als A verstarb, wollte seine als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau das Konto auf ihren Namen umschreiben lassen. Die GmbH erweckte auf ihrer Webseite den Eindruck, als könne man das unproblematisch mit der Vorlage einer Sterbeurkunde durchführen. Nach Vorlage dieses Dokuments kam die Nachricht einer Sachbearbeiterin, dass man den Schmerz der Trauer ja verstehen könne und sich um alles kümmern werde. Man brauche nur noch schnell einen Erbschein und die Sache könne erledigt werden.