Das Handelsrecht enthält einige Standardprobleme, die man in der juristischen Ausbildung lernen sollte, um im ersten juristischen Staatsexamen erfolgreich abschließen zu können. Gerade der Bereich des Handelskaufs ist dabei von hoher Bedeutung.
Das Handelsrecht enthält einige Standardprobleme, die man in der juristischen Ausbildung lernen sollte, um im ersten juristischen Staatsexamen erfolgreich abschließen zu können. Gerade der Bereich des Handelskaufs ist dabei von hoher Bedeutung.
Ein interessanter Artikel zur derzeitigen Realität der juristischen Ausbildung an der Universität findet sich auf der ZjS hier.
Präsenzveranstaltungen und die digitale Lehre an der Uni in Zeiten von Corona
In einem Forum hat ein Mitglied folgenden Satz aus seinem Repetitorium zum „Integritätsinteresse“ zitiert und behauptet, es handele sich dabei um „Mist“:
Ein juristisches Forum hat sich wieder einmal als die Fundgrube für Verständnisprobleme beim Verbraucherschutz erwiesen.
Es geht um den Widerruf der auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärung.
Der Focus online
berichtet, dass im Fall des Films „Kleinohrhasen“ das Kammergericht Berlin am
Dienstag „in erster Instanz“ eine Entscheidung getroffen habe:
Man kennt offenbar
den Unterschied zwischen dem Kammergericht und dem Landgericht Berlin (LG
Berlin Urteil vom 27.10.2020 15 O 296/18) nicht. Einem Juristen sollte ein
solcher Fehler nicht unterlaufen.
Insbesondere im Kaufrecht geht es in Prüfungen oft um den Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund eines Mangels, den der Verkäufer nicht beseitigt hat. Dabei spielt die Fristsetzung bei § 323 I BGB eine bedeutende Rolle.
Alle Jurastudierenden sollten das Rechtsinstitut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter kennen. Das ist ein absolut examensrelevantes Gebiet aus dem Schuldrecht.
Hier geht es um die interessante Konstellation beim Anwaltsvertrag.
Auch im ersten Staatsexamen sollte man Grundkenntnisse im Zivilprozessrecht haben, da sich immer wieder in Examensklausuren prozessuale Zusatzfragen stellen, bei denen man relativ einfach Punkte sammeln kann.
Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes ist dabei ein sehr wichitges Thema.
Bekannt sind viele Fälle, in denen ein Besteller beim Schlüsseldienst anruft, da er seine Haustür nicht öffnen kann und dann nach erfolgter Leistung eine hohe Rechnung vorgelegt bekommt.
Vor mehreren Jahren hatte ich einmal auf eine Frage zum Unterschied zwischen der Sittenwidrigkeit und dem Grundsatz von Treu und Glauben Stellung genommen. Die Antwort will ich hier noch einmal wiederholen, nachdem die Frage mittlerweile erneut aufgetaucht ist (und leider in dem Forum nunmehr „zerredet“ worden ist).
In einer neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, wann die Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrags vorliegt (BGH Urteil des I. Zivilsenats vom 5.3.2020 - I ZR 69/19) und ein Provisionsanspruch des Maklers besteht: