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Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"

Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht. Viel Spaß beim Lesen!

Freitag, 20. Oktober 2017

Das höherwertige aliud

Im Kaufvertragsrecht existiert ein äußerst umstrittenes Problem in der Form des höherwertigen aliuds. In einer solchen Fallgestaltung liefert der Verkäufer versehentlich eine Sache, die werthaltiger ist als die nach dem Vertrag geschuldete.

Der Artikel ist nicht mehr hier erhältlich.

Mittlerweile gibt es aber ein eBook* zu diesem Thema mit gutachterlich aufbereitetem Fall:


















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Samstag, 7. Oktober 2017

Der Teppichkauf

Der Teppichkauf und die Stellvertretung sowie der Rücktritt werden unter Abgrenzung zum Werkvertrag dargestellt

Da gehe ich also letzte Woche ins Teppichgeschäft, um mir ein Stück Teppichboden zu kaufen. Dort hängen die verschiedenen Teppiche auf riesigen, vier Meter langen Rollen, die dann auf die exakten Maßzugeschnitten werden.


Donnerstag, 14. September 2017

Der Unternehmerregress

Als Randgebiet im Kaufrecht wird der Regress des Letztverkäufers gegen seinen Lieferanten von Studenten/innen beim Lernen meist nur spärlich behandelt oder gar ganz ignoriert. Nachdem es sich aber um ein überschaubares Gebiet handelt, sollte man sich wenigstens einmal mit den immer wieder in Prüfungen auftauchenden Problemen des Unternehmerregresses auseinandersetzen.


Dienstag, 22. August 2017

GbR mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit beschränkter Haftung und die persönliche Haftung der Gesellschafter werden anhand der Rechtsprechung des BGH erklärt

Im Gesellschaftsrecht gab es noch vor einiger Zeit ein aktuelles Problem, nämlich die Gründung einer „GbR mit beschränkter Haftung“.


Donnerstag, 27. Juli 2017

Die Gefälligkeit des täglichen Lebens

Die Gefälligkeit des täglichen Lebens wird unter Abgrenzung zum rechtsverbindlichen Vertrag erläutert

Schon im ersten Semester an der Universität lernt man im Grundkurs zum BGB die Problematik der außervertraglichen Gefälligkeit.

Damit ist gemeint, dass die Parteien sich gerade nicht durch eine vertragliche Einigung rechtlich binden wollten und somit auch keine Leistungspflichten begründet werden sollten.

Die Gefälligkeit des täglichen Lebens ist ein wichtiger Teilbereich des BGB AT.


Sonntag, 9. Juli 2017

Die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht

Die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht für das Jurastudium erklärtEine ganz alltägliche Situation bereitet bei der rechtlichen Beurteilung oftmals einige Schwierigkeiten in der Begründung. Es geht um den Fall, dass ein Werkunternehmer ein Werk mangelhaft erstellt und nunmehr die Zahlung des Werklohns vom Besteller verlangt. Besteht hier die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht?

Zu diesem Thema kann man viele Ausführungen lesen, die sich jedoch teilweise auf eine völlig andere Begründung stützen.

Im Ergebnis ist klar, dass der Besteller die Zahlung (jedenfalls zum Teil) verweigern können muss. Man wird hier richtigerweise zwischen der Abnahme und dem Zeitraum davor unterscheiden müssen.


Donnerstag, 29. Juni 2017

Der Pauschalreisevertrag im ersten Staatsexamen

Der Pauschalreisevertrag ist ein examensrelevantes Thema im ersten juristischen Staatsexamen und wird anhand der Rückzahlung des Reisepreises erläutert
In der juristischen Ausbildung an der Universität spielt das Reiserecht keine besonders große Rolle. Jedenfalls wird das Thema in den Vorlesungen kaum behandelt, sodass Studierende insofern auf sich selbst gestellt ist.

Dennoch sollte sich jede/r Prüfungskandidat/in wenigstens mit den Grundzügen dieser Materie vertraut machen.

Der Pauschalreisevertrag im ersten Staatsexamen soll daher im Folgenden diskutiert werden.



Dienstag, 27. Juni 2017

Dauerbrenner Schwarzarbeit

Der Dauerbrenner Schwarzarbeit in der juristischen Ausbildung beim Werkvertrag dargestellt
Nicht nur in Prüfungsarbeiten an der Universität, sondern auch im richtigen Leben der Gerichte gibt es einen Dauerbrenner, der einfach nicht verschwindet. Es handelt sich um die Schwarzarbeit eines Unternehmers.


Montag, 12. Juni 2017

Das Vermächtnis

Das Vermächtnis im Erbrecht und seine rechtliche Behandlung für das Jurastudium werden dargestellt
Das Erbrecht als Nebengebiet in der universitären Ausbildung erfordert einige Grundkenntnisse. Dazu gehört insbesondere das Vermächtnis. Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis), § 1939 BGB.


Donnerstag, 27. April 2017

Die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB

Die Billigkeitshaftung eines Kindes nach § 829 BGB bei Begehung einer unerlaubten Handlung wird dargestellt

Im Recht der unerlaubten Handlung gibt es mehrere Vorschriften, mit denen Studierende nur selten bis gar nicht in Berührung kommt. Dazu zählt insbesondere die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB.


Dienstag, 21. März 2017

Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungsrechten

Gestaltungsrechte wie etwa die Anfechtung, der Rücktritt oder die Kündigung werden durch einseitige Einwirkung in Form einer empfangsbedürftigen Erklärung ausgeübt und ändern ein bestehendes Schuldverhältnis um (oder beenden es) und können deshalb nicht unter einer Bedingung im Rechtssinn erklärt werden.

Eine Bedingung gem. § 158 BGB läge dann vor, wenn die Gestaltungserklärung von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht würde.

In Prüfungsarbeiten findet sich diese Problem sehr oft, allerdings liegt dann regelmäßig gerade keine solche Bedingung vor. In diesem Sinn hat der Bundesgerichtshof in einer neuen Entscheidung sehr schön dargelegt, wie die Abgrenzung erfolgt...


Samstag, 25. Februar 2017

Grundstücksschenkung der Eltern an Minderjährigen

Ein Dauerbrenner in juristischen Prüfungsarbeiten ist das Problem der Grundstücksschenkung der Eltern an einen Minderjährigen, wobei das auf dem Grundstück stehende Haus etwa vermietet ist.

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen möglich, bei denen immer das Trennungs- und Abstraktionsprinzip beachtet werden muss. Wer dieses tragende Prinzip missachtet, wird sich den Unmut des Korrektors zuziehen und kaum eine Chance auf ein Bestehen der Arbeit haben.