Wenn ein beschränkt Geschäftsfähiger ein
Rechtsgeschäft vornimmt, durch das er lediglich einen rechtlichen Vorteil
erlangt, bedarf es nicht der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, § 107 BGB. Nun gibt es aber auch rechtlich neutrale Geschäfte, die ein Minderjähriger
vornehmen kann, sodass fraglich ist, wie diese zu behandeln sind.
Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"
Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
Viel Spaß beim Lesen!
Sonntag, 3. Dezember 2017
Dienstag, 7. November 2017
Der Unternehmenskauf
In der Praxis ist der Kauf eines Unternehmens von erheblicher Bedeutung. Deshalb finden sich auch immer wieder in der juristischen Ausbildung Klausuren zu diesem Thema.
Freitag, 20. Oktober 2017
Das höherwertige aliud
Im Kaufvertragsrecht existiert ein äußerst
umstrittenes Problem in der Form des höherwertigen aliuds. In einer solchen
Fallgestaltung liefert der Verkäufer versehentlich eine Sache, die werthaltiger
ist als die nach dem Vertrag geschuldete.
Der Artikel ist nicht mehr hier erhältlich.
Mittlerweile gibt es aber ein eBook* zu diesem Thema mit gutachterlich aufbereitetem Fall:
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Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Samstag, 7. Oktober 2017
Der Teppichkauf
Da gehe ich also letzte Woche ins Teppichgeschäft, um mir ein Stück Teppichboden zu kaufen. Dort hängen die
verschiedenen Teppiche auf riesigen, vier Meter langen Rollen, die dann auf die
exakten Maße zugeschnitten werden.
Donnerstag, 14. September 2017
Der Unternehmerregress
Als Randgebiet im Kaufrecht wird der Regress
des Letztverkäufers gegen seinen
Lieferanten von Studenten/innen beim Lernen meist nur spärlich behandelt oder gar
ganz ignoriert. Nachdem es sich aber um ein überschaubares Gebiet handelt,
sollte man sich wenigstens einmal mit den immer wieder in Prüfungen
auftauchenden Problemen des Unternehmerregresses auseinandersetzen.
Dienstag, 22. August 2017
GbR mit beschränkter Haftung
Im Gesellschaftsrecht gab es noch vor einiger
Zeit ein aktuelles Problem, nämlich die Gründung einer „GbR mit beschränkter
Haftung“.
Donnerstag, 27. Juli 2017
Die Gefälligkeit des täglichen Lebens
Schon im ersten Semester an der Universität lernt man im
Grundkurs zum BGB die Problematik der außervertraglichen Gefälligkeit.
Damit ist gemeint, dass die Parteien sich gerade nicht
durch eine vertragliche Einigung rechtlich binden wollten und somit auch keine
Leistungspflichten begründet werden sollten.
Die Gefälligkeit des täglichen Lebens ist ein wichtiger
Teilbereich des BGB AT.
Sonntag, 9. Juli 2017
Die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht
Eine ganz alltägliche Situation bereitet bei
der rechtlichen Beurteilung oftmals einige Schwierigkeiten in der Begründung.
Es geht um den Fall, dass ein Werkunternehmer ein Werk mangelhaft erstellt und
nunmehr die Zahlung des Werklohns vom Besteller verlangt. Besteht hier die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht?Zu diesem Thema kann
man viele Ausführungen lesen, die sich jedoch teilweise auf eine völlig andere
Begründung stützen.
Im Ergebnis ist klar, dass der Besteller die Zahlung
(jedenfalls zum Teil) verweigern können muss. Man wird hier richtigerweise
zwischen der Abnahme und dem Zeitraum davor unterscheiden müssen.
Donnerstag, 29. Juni 2017
Der Pauschalreisevertrag im ersten Staatsexamen
In der juristischen Ausbildung an der
Universität spielt das Reiserecht keine besonders große Rolle. Jedenfalls wird
das Thema in den Vorlesungen kaum behandelt, sodass Studierende insofern auf
sich selbst gestellt ist.
Dennoch sollte sich jede/r Prüfungskandidat/in wenigstens
mit den Grundzügen dieser Materie vertraut machen.
Der Pauschalreisevertrag im ersten Staatsexamen soll daher im Folgenden diskutiert werden.
Dienstag, 27. Juni 2017
Dauerbrenner Schwarzarbeit
Nicht nur in Prüfungsarbeiten an der
Universität, sondern auch im richtigen Leben der Gerichte gibt es einen
Dauerbrenner, der einfach nicht verschwindet. Es handelt sich um die
Schwarzarbeit eines Unternehmers.
Montag, 12. Juni 2017
Das Vermächtnis
Das Erbrecht als Nebengebiet in der
universitären Ausbildung erfordert einige Grundkenntnisse. Dazu gehört
insbesondere das Vermächtnis. Der Erblasser kann durch Testament einem anderen,
ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis),
§ 1939 BGB.
Donnerstag, 27. April 2017
Die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB
Im Recht der unerlaubten Handlung gibt es
mehrere Vorschriften, mit denen Studierende nur selten bis gar nicht in
Berührung kommt. Dazu zählt insbesondere die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB.
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