Die weitaus wichtigste Vertragsart im ersten juristischen
Staatsexamen ist der Kaufvertrag. Wer hier tiefere Kenntnisse hat, erhöht seine
Chance auf eine zweistellige Punktzahl enorm.
Hier eine Entscheidung zum Examenswissen im Kaufrecht:
Des Öfteren liest man gerade in juristischen Foren, dass irgendein/e Student/in oder Referendar/in Nachhilfe in allen Rechtsgebieten für die erste juristische Staatsprüfung anbietet. Früher waren solche Angebote immer an dem schwarzen Brett in der Universität ausgehangen. Heutzutage läuft das natürlich alles über das Internet.