Einen weiteren wichtigen Teilbereich des Handelsrechts für die juristische Ausbildung findet man in dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben (siehe bereits hier auf meinem Blog).
Diese Materie wird teilweise bereits im Rahmen des Allgemeinen Teils des BGB erörtert, da hier entgegen dem Grundsatz ausnahmsweise das Schweigen des Empfängers Rechtsfolgen haben kann.
Besser erscheint es aber, sich erst beim Lernen des Handelsrechts damit zu beschäftigen, denn zuvor fehlen oft die Kenntnisse zur Kaufmannseigenschaft und zu Handelsgeschäften generell.










