Jedes Jahr geht es von neuem los. Zuerst kommt Thanksgiving, dann Black Friday und nach dem Wochenende der Cyber Monday. Wer gerne im Kaufrausch sein möchte, kann das zu dieser Zeit voll ausleben. Sind Sie auch dabei?
Jedes Jahr geht es von neuem los. Zuerst kommt Thanksgiving, dann Black Friday und nach dem Wochenende der Cyber Monday. Wer gerne im Kaufrausch sein möchte, kann das zu dieser Zeit voll ausleben. Sind Sie auch dabei?
Im Rechtsverkehr treten häufig Stellvertreter aufgrund einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht auf, wodurch Gefahren für den Vertretenen nach Erteilung dieser Vollmacht entstehen können.
Die ausbildungs- und praxisrelevante Problematik soll im Folgenden etwas näher betrachtet werden.
In dem schier unendlich großen See des Allgemeinen Teils des BGB gibt es einen weiteren kleinen Teilbereich, welcher in der juristischen Ausbildung immer wieder in Prüfungen thematisiert wird. Für viele ist allein das Wort Gestaltungsrecht schon rätselhaft. Dann soll es auch noch eine Bedingungsfeindlichkeit diesbezüglich geben. Es handelt sich bei der Materie aber um ein absolut examensrelevantes Gebiet, sodass man sich Kenntnisse verschaffen muss.
In den folgenden Zeilen will ich versuchen, diese Problematik zu entschlüsseln und Klarheit für ein besseres Verständnis zu schaffen.
Einen weiteren wichtigen Teilbereich des Handelsrechts für die juristische Ausbildung findet man in dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben (siehe bereits hier auf meinem Blog).
Diese Materie wird teilweise bereits im Rahmen des Allgemeinen Teils des BGB erörtert, da hier entgegen dem Grundsatz ausnahmsweise das Schweigen des Empfängers Rechtsfolgen haben kann.
Besser erscheint es aber, sich erst beim Lernen des Handelsrechts damit zu beschäftigen, denn zuvor fehlen oft die Kenntnisse zur Kaufmannseigenschaft und zu Handelsgeschäften generell.
Im Allgemeinen Teil des BGB ist das Stellvertretungsrecht ein bedeutender Aspekt der Rechtsgeschäftslehre. Es stellt insbesondere in Klausuren und Hausarbeiten an der Universität ein beliebtes Thema dar, zumal sich hier sehr viele kleine Probleme verstecken.
Ein Klassiker ist hier der Missbrauch der Vertretungsmacht und seine Ausnahmen bei den Fällen der Kollusion und Evidenz.
Sehen wir uns die Sache einmal näher an.
Im Sachenrecht finden sich viele interessante Probleme, mit denen man sich im Jurastudium auseinandersetzen muss. Wer z.B. in einer Klausur im Gutachten den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen behandeln muss, benötigt dafür ein Prüfungsschema mit 4 Voraussetzungen, um eine gedanklich logische Lösung erstellen zu können.
Im Folgenden soll anhand eines Schaubilds der Prüfungsablauf aufgezeigt und danach eine kurze Erläuterung zu diesem Thema dargestellt werden, wodurch man dieses Problem leicht in einer Klausur meistern kann.
Es gibt manche Bereiche im Jurastudium, die über Jahrzehnte immer wieder in Prüfungsarbeiten problematisiert werden. Auch und gerade im Handelsrecht finden sich Klassiker, die man als Examenswissen im Jurastudium bezeichnen kann. Dazu gehören sicherlich die sich widersprechenden AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr.
Im nachfolgenden Abschnitt wird dieses auch in der Praxis sehr relevante Thema ausführlicher untersucht.
In der juristischen Ausbildung herrscht bei manchen
Studierenden teilweise Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob nichtige
Rechtsgeschäfte angefochten oder widerrufen werden können. Immer wieder liest
man in entsprechenden Gutachten oder in Foren im Internet die Aussage, dass ein
Kaufvertrag bereits aus einem anderen Grund nichtig sei, weshalb eine
Anfechtung oder ein Widerruf nicht mehr möglich seien.
Das ist freilich nicht richtig und soll im Folgenden näher betrachtet werden, zumal es sich um Examenswissen handelt, was alle Jurastudierenden haben sollten.
Einen interessanten und für die juristische Ausbildung sehr wichtigen Fall zum Schadensrecht hat das Oberlandesgericht Frankfurt vor kurzem entschieden (siehe hier). Es geht in der Entscheidung um den Ersatz des Nutzungsausfalls für ein Kfz nach einem Verkehrsunfall.
Diese Konstellation ist immer wieder in Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens anzutreffen. Deshalb sollte man sich mit der Problematik vertraut machen. Die immer weiter verzweigte Rechtsprechung gleicht dabei allerdings einem Kaninchenbau, der einfach kein Ende nimmt.
Vor kurzem habe ich einen Artikel im Internet gefunden,
der sich dafür aussprach, die Note „Vollbefriedigend“ im Jurastudium abzuschaffen.
In der Tat haben wir in Deutschland im Jurastudium eine besondere Art, Prüfungsarbeiten zu benoten. Es gibt nämlich zu den im Gymnasium gängigen Notenstufen die eben genannte zusätzliche Notenstufe. Dieses „hyperdifferenzierte Notensystem aus 18 Noten und sieben Notenstufen“ sei nicht mehr gerechtfertigt, so der Artikel.
Ist das wirklich das größte Problem an der Juristenausbildung?
Ganz am Anfang des Studiums der Rechtswissenschaft lernt man, dass eine empfangsbedürftige Willenserklärung zugehen muss, um wirksam zu sein. In der Theorie leuchtet das alles recht schnell ein. Die Probleme liegen aber dann im Detail, nämlich z.B. was denn konkret ein Zugang ist.