Häufig liest man in Online-Foren, ob man denn die Unternehmen auf Schadensersatz verklagen könne, welche Impfstoffe gegen Covid-19 entwickelt und hergestellt haben, sofern man einen Impfschaden davongetragen hat.
Das LG Düsseldorf (Az.: 3 O 141/22, 3 O 151/22, 3 O 60/23 und 3 O 164/22) hat sich nun dagegen entschieden laut einer Mitteilung auf juraforum hier.
Diese für die Praxis wichtige Entscheidung ist zwar nicht rechtskräftig, kann aber doch jetzt schon für die Ausbildung im Jurastudium von Bedeutung sein.











