Als Randgebiet im Kaufrecht wird der Regress
des Letztverkäufers gegen seinen
Lieferanten von Studenten/innen beim Lernen meist nur spärlich behandelt oder gar
ganz ignoriert. Nachdem es sich aber um ein überschaubares Gebiet handelt,
sollte man sich wenigstens einmal mit den immer wieder in Prüfungen
auftauchenden Problemen des Unternehmerregresses auseinandersetzen.
Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"
Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
Viel Spaß beim Lesen!
Donnerstag, 14. September 2017
Dienstag, 22. August 2017
GbR mit beschränkter Haftung
Im Gesellschaftsrecht gab es noch vor einiger
Zeit ein aktuelles Problem, nämlich die Gründung einer „GbR mit beschränkter
Haftung“.
Donnerstag, 27. Juli 2017
Die Gefälligkeit des täglichen Lebens
Schon im ersten Semester an der Universität lernt man im
Grundkurs zum BGB die Problematik der außervertraglichen Gefälligkeit.
Damit ist gemeint, dass die Parteien sich gerade nicht
durch eine vertragliche Einigung rechtlich binden wollten und somit auch keine
Leistungspflichten begründet werden sollten.
Die Gefälligkeit des täglichen Lebens ist ein wichtiger
Teilbereich des BGB AT.
Sonntag, 9. Juli 2017
Die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht
Eine ganz alltägliche Situation bereitet bei
der rechtlichen Beurteilung oftmals einige Schwierigkeiten in der Begründung.
Es geht um den Fall, dass ein Werkunternehmer ein Werk mangelhaft erstellt und
nunmehr die Zahlung des Werklohns vom Besteller verlangt. Besteht hier die Mängeleinrede im Werkvertragsrecht?Zu diesem Thema kann
man viele Ausführungen lesen, die sich jedoch teilweise auf eine völlig andere
Begründung stützen.
Im Ergebnis ist klar, dass der Besteller die Zahlung
(jedenfalls zum Teil) verweigern können muss. Man wird hier richtigerweise
zwischen der Abnahme und dem Zeitraum davor unterscheiden müssen.
Donnerstag, 29. Juni 2017
Der Pauschalreisevertrag im ersten Staatsexamen
In der juristischen Ausbildung an der
Universität spielt das Reiserecht keine besonders große Rolle. Jedenfalls wird
das Thema in den Vorlesungen kaum behandelt, sodass Studierende insofern auf
sich selbst gestellt ist.
Dennoch sollte sich jede/r Prüfungskandidat/in wenigstens
mit den Grundzügen dieser Materie vertraut machen.
Der Pauschalreisevertrag im ersten Staatsexamen soll daher im Folgenden diskutiert werden.
Dienstag, 27. Juni 2017
Dauerbrenner Schwarzarbeit
Nicht nur in Prüfungsarbeiten an der
Universität, sondern auch im richtigen Leben der Gerichte gibt es einen
Dauerbrenner, der einfach nicht verschwindet. Es handelt sich um die
Schwarzarbeit eines Unternehmers.
Montag, 12. Juni 2017
Das Vermächtnis
Das Erbrecht als Nebengebiet in der
universitären Ausbildung erfordert einige Grundkenntnisse. Dazu gehört
insbesondere das Vermächtnis. Der Erblasser kann durch Testament einem anderen,
ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis),
§ 1939 BGB.
Donnerstag, 27. April 2017
Die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB
Im Recht der unerlaubten Handlung gibt es
mehrere Vorschriften, mit denen Studierende nur selten bis gar nicht in
Berührung kommt. Dazu zählt insbesondere die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB.
Dienstag, 21. März 2017
Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungsrechten
Gestaltungsrechte wie etwa die Anfechtung, der
Rücktritt oder die Kündigung werden durch einseitige Einwirkung in Form einer
empfangsbedürftigen Erklärung ausgeübt und ändern ein bestehendes
Schuldverhältnis um (oder beenden es) und können deshalb nicht unter einer
Bedingung im Rechtssinn erklärt werden.
Eine Bedingung gem. § 158 BGB läge dann
vor, wenn die Gestaltungserklärung von einem
ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht würde.
In Prüfungsarbeiten findet sich diese Problem sehr oft, allerdings liegt dann
regelmäßig gerade keine solche Bedingung vor. In diesem Sinn hat der
Bundesgerichtshof in einer neuen Entscheidung sehr schön dargelegt, wie die
Abgrenzung erfolgt...
Samstag, 25. Februar 2017
Grundstücksschenkung der Eltern an Minderjährigen
Ein Dauerbrenner in juristischen
Prüfungsarbeiten ist das Problem der Grundstücksschenkung der Eltern an einen Minderjährigen,
wobei das auf dem Grundstück stehende Haus etwa vermietet ist.
Hier sind
verschiedene Fallkonstellationen möglich, bei denen immer das Trennungs- und
Abstraktionsprinzip beachtet werden muss. Wer dieses tragende Prinzip
missachtet, wird sich den Unmut des Korrektors zuziehen und kaum eine Chance
auf ein Bestehen der Arbeit haben.
Dienstag, 14. Februar 2017
Gemischter Vertrag
Nicht jeder Vertrag, mit dem ein Jurastudent
in Berührung kommt, lässt sich ohne Schwierigkeiten im Gesetz einordnen.
Regelmäßig handelt es sich im vertraglichen Schuldrecht um Kaufverträge,
Werkverträge oder um Mietverträge.
Für manche überraschend findet sich jedoch
gelegentlich die Fallgestaltung eines Vertrags, der keinem gesetzlichen Typ
eindeutig zugeordnet werden kann.
Das gilt etwa für Beherbergungsverträge oder den auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung öfters
behandelten Fitnessstudio-Vertrag. Wie solche gemischten Verträge rechtlich zu
behandeln sind, ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten.
Ein ganz
neues Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt die Auffassung des Gerichts dazu auf
(BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - III ZR 4/16):
Montag, 30. Januar 2017
Rügeobliegenheit und AGB
Im Handelsrecht muss man während des
Jurastudiums lediglich Kenntnis der Grundzüge haben. Zu diesen zählt zweifellos
die Rüge eines Mangels nach § 377 HGB.
Oft findet man in diesem Zusammenhang
das Wort Rügepflicht, was natürlich nicht richtig ist, denn der Käufer muss bei einem Handelskauf den Mangel
der Kaufsache nicht rügen, er muss sich jedoch mit Nachteilen - nämlich dem
Verlust der Gewährleistungsrechte hinsichtlich des konkreten Mangels - abfinden,
wenn er eine Untersuchung oder Rüge unterlässt.
Eine Rechtspflicht könnte dagegen
bei ihrer Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch des Gegners gem. § 280 I
BGB führen, sodass man in einer Prüfungsarbeit tunlichst den Begriff „Pflicht“
vermeiden sollte, weil der/die Korrektor/in ansonsten einen schweren Grundlagenfehler
attestieren könnte (Petersen JURA 2012, 796). Die Regelung dient dem Interesse
der Einfachheit und Schnelligkeit des Handelsverkehrs.
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