Eher selten wird der Behandlungsvertrag gem.
§§ 630a ff. BGB zum Gegenstand von Prüfungen in der juristischen Ausbildung an
der Universität. Dennoch kann hier ein generelles Verständnis des
Vertragsrechts abgefragt werden, ohne zu sehr in die Details einsteigen zu
müssen. Dazu soll der folgende Fall mit der Verletzung der Informationspflicht dienen.
Willkommen zu "Zivilrecht Verstehen"
Hier finden Sie zahlreiche Beiträge zum Zivilrecht, Zivilprozessrecht und gelegentlich zum Strafrecht.
Viel Spaß beim Lesen!
Montag, 24. Februar 2020
Samstag, 22. Februar 2020
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Das Schenkungsrecht hat im ersten juristischen Staatsexamen durchaus Bedeutung, weshalb man sich mit den Einzelheiten auseinandersetzen muss. Gerade der Widerruf wegen groben Undanks bei einer Schenkung erscheint wichtig.
Dienstag, 18. Februar 2020
Magie im Zivilrecht
Verbreitet wird das Jurastudium als trocken angesehen. Wer sich die folgende Urteil durchliest, wird vielleicht seine Meinung dazu ändern.
Es geht um die Magie im Zivilrecht.
Dienstag, 17. Dezember 2019
Schadensersatz nach Kündigung eines Werkvertrags
Für den in Klausuren häufig auftauchenden
Werkvertrag gibt es eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die sich
Juristen und Juristinnen in der Ausbildung einmal durchlesen sollten.
Es geht um den Schadensersatz nach Kündigung eines Werkvertrags.
Dienstag, 24. September 2019
Vertrag zugunsten Dritter und Sparbuch
Im richtigen Leben legen Verwandte oft ein
Sparbuch für Kinder an, damit diese einen guten finanziellen Start ins Leben
als Erwachsene erhalten. Wie es dann so oft kommt, hebt ein Verwandter Geld von
dem Sparkonto ab, bevor das Kind voll geschäftsfähig wird.
Wann liegt hier ein Vertrag zugunsten Dritter vor?
Montag, 26. August 2019
Was ist ein „Abbruchjäger“ auf eBay?
Verträge auf eBay sind in Klausuren und im richtigen Leben von herausragender Bedeutung. Dabei stellt sich die Frage, was ein „Abbruchjäger“ ist.
Freitag, 16. August 2019
Die Matratze und der Widerruf
Mittlerweile kommt es immer häufiger vor,
dass Kunden im Internet eine Matratze kaufen, diese ausprobieren und dann den
Widerruf erklären, da ihnen die Ware nicht gefällt.
Montag, 6. Mai 2019
Schutzbedürftigkeit beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten
Dritter gehört nicht gerade zur Lieblingsmaterie in der juristischen
Ausbildung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es an einer gesetzlichen
Regelung dieses Instituts fehlt und man sich zwangsläufig mit der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen muss, denn dieser hat
die Kriterien für eine Haftung näher konkretisiert.
Hier geht es insbesondere um die Schutzbedürftigkeit beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Freitag, 12. April 2019
Abtretung einer zukünftigen Forderung
Die Abtretung einer Forderung nach §§ 398 ff. BGB erfolgt durch einen Einigungsvertrag, der aus zwei
Willenserklärungen besteht. Es müssen also ein Angebot und eine Annahme gegeben
sein, wobei der Schuldner an diesem Vertrag nicht beteiligt werden muss.
Wie aber steht es mit der Abtretung einer zukünftigen Forderung?
Dienstag, 9. April 2019
Beschaffenheitsvereinbarung
Wenn es in einer kaufrechtlichen Klausur um
die Gewährleistungsrechte geht und das Vorliegen
eines Sachmangels bei Gefahrübergang zu
prüfen ist, sind manche Bearbeiter schnell bei der Sache und bejahen eine Beschaffenheitsvereinbarung
gem. § 434 I 1 BGB.
Mittwoch, 27. Februar 2019
Beschädigung während der Nachbesserung
Ein ganz spezielles Problem im Kaufrecht stellt die Nachbesserung dar, bei welcher der Verkäufer den vom Käufer gerügten Mangel durch eine Reparatur beseitigt und dann aber eine andere Beschädigung der Kaufsache verursacht. Fraglich ist deshalb, welche Rechte der Käufer hat. Die Antwort auf diese Frage ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten.
Montag, 11. Februar 2019
Das Schuldanerkenntnis
Ein sehr schönes Beispiel für einen absoluten Randbereich im juristischen Studium ist die Materie des Schuldanerkenntnisses. Mal Hand aufs Herz: Hast Du Dich jemals schon damit beschäftigt?
Hier kann man kaum jemandem verübeln, wenn er auf Lücke lernt und einfach hofft, dass dieses Thema im Examen nicht geprüft wird.
In der gängigen juristischen Ausbildungsliteratur findet sich dazu auch sehr wenig. Im Folgenden will ich deshalb einen kurzen Überblick geben und die Einordnung im Gutachten erläutern.
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