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Montag, 26. August 2019

Was ist ein „Abbruchjäger“ auf eBay?

Verträge auf eBay sind in Klausuren und im richtigen Leben von herausragender Bedeutung. Dabei stellt sich die Frage, was ein „Abbruchjäger“ ist.

Was ist ein Abbruchjäger?


Nach einer ganz neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22.5.2019 – VIII ZR 182/17) scheint der Begriff des „Abbruchjägers“ in aller Munde zu sein.

Es geht dabei um Leute, die auf eBay (was im Übrigen nach wie vor ein examensrelevantes Gebiet ist) an zahlreichen Auktionen mit einem minimalen Gebot teilnehmen und hoffen, dass der Anbieter seine Auktion ohne Berechtigung vorzeitig abbricht, sodass gegen ihn wegen des Höchstgebots Schadensersatz verlangt werden kann.

Rechtliche Bewertung


Meiner Ansicht nach ist die Problematik des „Abbruchjägers“ gar nicht so wichtig für die juristische Ausbildung, sondern vielmehr das konkrete Verlangen nach Schadensersatz und das Zustandekommen des Kaufvertrags.

Wenn der Höchstbieter den Verkäufer erfolglos mit Fristsetzung zur Leistung auffordert, kann er Schadensersatz gem. §§ 280 I, III, 281 I 1 BGB geltend machen. Diese Anspruchsgrundlage verkennen immer noch viele Studierende und vermasseln schon den Einstieg ins Gutachten.

Des Weiteren sollten die Einzelheiten des Vertragsschlusses bei einer solchen Auktion bekannt sein.

Nun aber zum Problem, das der Bundesgerichtshof entschieden hat. Dem Anspruch auf Schadensersatz könnte der Einwand des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB entgegenstehen.

Dazu das Gericht:

„Bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Bieters auf der Internet-Plattform eBay, der an einer Vielzahl von Auktionen teilgenommen hat, als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, können abstrakte, verallgemeinerungsfähige Kriterien, die den zwingenden Schluss auf ein Vorgehen als "Abbruchjäger" zulassen, nicht aufgestellt werden. Es hängt vielmehr von einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen.“

Wie das immer der Fall ist, wenn die Vorschrift des § 242 BGB zur Anwendung kommt, muss man argumentieren. Hier gibt es kein richtiges oder falsches Vorgehen. Vielmehr muss man dies als willkommene Gelegenheit ansehen, Punkte in der Prüfungsarbeit zu sammeln. Regelmäßig sind nämlich Argumente für und gegen den Rechtsmissbrauch im Sachverhalt vorgegeben.

Umso wichtiger ist es dann, diesen auch aufmerksam durchzulesen. Und nach einer entsprechenden Abwägung ist der Fall auch schon gelöst. Wer sich die einzelnen Argumente zu Gemüte führen will, dem sein empfohlen, die Entscheidung nachzulesen.


Weiterführende Literatur


Zur Nacharbeit hinsichtlich des vorzeitigen Abbruchs einer Auktion finden sich gutachterliche Ausführungen in Fall Nr. 26 in meinem eBook* zum Kaufrecht:

Juristische Übungsfälle zum Kaufrecht


Hier sind weitere Artikel zum Kaufrecht zu finden



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