Im Allgemeinen Teil des Schuldrechts und auch im Besonderen Schuldrecht stellt das gesetzliche Rücktrittsrecht ein zentrales Thema in der juristischen Ausbildung dar. In diesem Rahmen werden Detailkenntnisse von den Studierenden verlangt.
In diesem Beitrag geht es um den Ausschluss des Rücktritts wegen einer unerheblichen Pflichtverletzung, § 323 V 2 BGB.

