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Sonntag, 10. Dezember 2023

Steht das Trinkgeld der Bedienung oder dem Wirt zu?

Steht das Trinkgeld der Bedienung oder dem Wirt zu?Des Öfteren findet man in Foren die Frage, wem denn das Trinkgeld gehört, das ein Gast im Restaurant hinterlässt. Bei den Antworten wird dann so ziemlich alles vertreten, wobei oft geschrieben wird, dass der Wirt es behalten dürfe.

Aber ist das wirklich so?

Zunächst muss man sich klar machen, dass eine Bedienung im Restaurant ein/e Arbeitnehmer/in ist. In dieser Eigenschaft erhält die Bedienung ihr Gehalt vom Wirt. Nun könnte man auf die Idee kommen, das Trinkgeld sei Teil dieses Arbeitslohns, weshalb der Wirt darüber entscheiden könne, ob es ausgezahlt werde.

Allerdings ist das Trinkgeld kein Teil des Lohns. Vielmehr steht es unmittelbar der Bedienung zu. Sofern es dem Wirt übergeben wurde, aber eindeutig der Bedienung zustehen soll, muss Ersterer das Geld an Letztere übergeben.

Die Bedienung hat sogar einen Anspruch auf Auskunft gegen den Wirt über die so vereinnahmten Beträge, um den Auszahlungsanspruch gelten machen zu können. Dazu gibt es auch Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

In § 107 III GewO findet sich sogar eine gesetzliche Regelung zum Trinkgeld:

"Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."

Zusammenfassend kann man also festhalten, dass der Wirt kein Recht hat, der Bedienung das Trinkgeld vorzuenthalten.

Weil wir gerade dabei sind: Wie steht es, wenn ein Gast kein Trinkgeld zahlen will? Hat die Bedienung dann Anspruch darauf? In diesem Blog-Beitrag wird die rechtliche Seite beleuchtet:


Das Trinkgeld


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