Des Öfteren findet man in Foren die Frage, wem denn das Trinkgeld gehört, das ein Gast im Restaurant hinterlässt. Bei den Antworten wird dann so ziemlich alles vertreten, wobei oft geschrieben wird, dass der Wirt es behalten dürfe.
Aber ist das wirklich so?
Zunächst muss man sich klar machen, dass eine Bedienung im Restaurant ein/e Arbeitnehmer/in ist. In dieser Eigenschaft erhält die Bedienung ihr Gehalt vom Wirt. Nun könnte man auf die Idee kommen, das Trinkgeld sei Teil dieses Arbeitslohns, weshalb der Wirt darüber entscheiden könne, ob es ausgezahlt werde.
Allerdings ist das Trinkgeld kein Teil des Lohns. Vielmehr steht es unmittelbar der Bedienung zu. Sofern es dem Wirt übergeben wurde, aber eindeutig der Bedienung zustehen soll, muss Ersterer das Geld an Letztere übergeben.
Die Bedienung hat sogar einen Anspruch auf Auskunft gegen
den Wirt über die so vereinnahmten Beträge, um den Auszahlungsanspruch gelten
machen zu können. Dazu gibt es auch Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
In § 107 III GewO findet sich sogar eine gesetzliche
Regelung zum Trinkgeld:
"Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht
für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine
Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den
ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer
dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."
Zusammenfassend kann man also festhalten, dass der Wirt
kein Recht hat, der Bedienung das Trinkgeld vorzuenthalten.
Weil wir gerade dabei sind: Wie steht es, wenn ein Gast
kein Trinkgeld zahlen will? Hat die Bedienung dann Anspruch darauf? In diesem
Blog-Beitrag wird die rechtliche Seite beleuchtet:
Hier sind weitere Artikel zum Vertragsschluss zu finden
Die
falsche Preisauszeichnung im Selbstbedienungsladen
Vertragsschluss
an der Tankstelle
Das
Schweigen im Rechtsverkehr und das kaufmännische Bestätigungsschreiben
Vertragsschluss
beim Bäcker/Metzger im Supermarkt
Wissenszurechnung
nach § 166 BGB
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen