Immer wieder geht es bei Fällen zum Kaufrecht um das Vorliegen eines Mangels der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Wer muss bei der Mangelhaftigkeit der Kaufsache welchen Beweis erbringen?
Immer wieder geht es bei Fällen zum Kaufrecht um das Vorliegen eines Mangels der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Wer muss bei der Mangelhaftigkeit der Kaufsache welchen Beweis erbringen?
Vor kurzer Zeit habe ich wieder einmal eine Frage in einem Forum entdeckt, bei der es um die Kosten für die Selbstbeseitigung einer mangelhaften Werkleistung beim Werkvertrag ging.
Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19) eignet sich ganz hervorragend für eine im ersten juristischen Staatsexamen zu stellende künftige Examensklausur zum Kaufrecht.
Das Urteil enthält drei
Kernaussagen:
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten privaten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Für die Abgrenzung
zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist nach dem Wortlaut der
Verbraucherdefinition in § 13 BGB grundsätzlich die objektiv zu
bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend.
Wenn Hölzer zur Sanierung einer Terrasse und einer Außentreppe eines
Privathauses verwendet werden, wurden sie für ein Bauwerk verwendet, sodass die
fünfjährige Verjährungsfrist nach § 438 I Nr. 2 Buchst. b BGB maßgeblich ist.
Seit der Änderung des Gesetzes im Jahr 2018 ist mittlerweile der Vorschuss für die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus bei Lieferung einer mangelhaften Sache gesetzlich festgeschrieben, siehe § 475 VI BGB.
Allerdings besteht ein Anspruch des
Käufers auf Vorschuss für die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache nicht.
Das Gesetz räumt dem Käufer - anders als dem Mieter (§ 536a II Nr. 1, 2 BGB) oder dem Besteller eines
Werks (§ 634 Nr. 2, § 637 BGB) - gerade kein Recht ein, einen
Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu
verlangen. Diese Variante lässt sich leicht in einen Sachverhalt einfügen
und kann viele Prüflinge aufs Glatteis führen.
In meinem eBook* „Juristische Übungsfälle
zum Kaufrecht“ habe ich eine ausführliche Fallsammlung zu kaufrechtlichen
Problemen erstellt. Wer Interesse hat, kann das Buch hier finden:
Juristische Übungsfälle zum Kaufrecht
Die
Nacherfüllung beim Kaufvertrag
Die
Feinheiten des § 442 I 1 BGB
Der
Verschleiß als Mangel der Kaufsache
Frist
zur Nacherfüllung und zweite Gelegenheit zur Nachbesserung
Die
Eintrittskarte im Vorverkauf
Umtausch,
Gewährleistungsrecht, Garantie – Was ist der Unterschied?
Der
falsch gelieferte Artikel (aliud) beim Kaufvertrag im Internet – Wer hat welche
Rechte?
* Als Amazon-Partner verdiene ich an
qualifizierten Verkäufen.
Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat die Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des Leasingnehmers zum Gegenstand gehabt (BGH, Urteil vom 25.November 2020, VIII ZR 252/18).
Dieses zivilprozessuale Problem hat durchaus Bedeutung auch im Jurastudium.
Bei der Irrtumsanfechtung im Allgemeinen Teil des BGB bestehen bei Studierenden oft Verständnisschwierigkeiten. Insbesondere der Eigenschaftsirrtum gem. § 119 II BGB scheint hier immer wieder zur Verwirrung beizutragen. Gerade wenn es Irrtum scheinbar nur um den Wert einer Sache geht, kann man schnell auf die falsche Spur geraten.
Deshalb soll dies im Folgenden kurz beleuchtet werden.
Also, da war ich vor einigen Tagen in Oregon an einer Tankstelle und sah mit eigenen Augen, dass es nicht möglich ist, seinen Pkw selbst zu betanken, sondern man muss den Vorgang einem Tankwart überlassen.
Das war mir neu und hat mich sogleich zum Nachdenken über die Situation in Deutschland bewegt.
Wie erfolgt denn der Vertragsschluss an der Tankstelle?
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Verkäufen.
Nach einigen Jahren musste der Bundesgerichtshof erneut eine Entscheidung zu einem Partnervermittlungsvertrag treffen.
In juristischen Klausuren kommt es gelegentlich vor, dass man einer Fallgestaltung begegnet, in welcher eine Forderungsabtretung von einer Einziehungsermächtigung abgegrenzt werden muss. Es sollen deshalb im Folgenden einige erklärende Hinweise gegeben werden.
Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen mit großen Unternehmen kommt es immer wieder vor, dass sich die Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht auf künftige Vertragsänderungen vorbehalten und eine Zustimmung des Kunden bei Schweigen fingiert wird.
Schon im ersten Semester lernt man im Jurastudium, wie ein Vertrag zustande kommt. Dabei ist insbesondere die Frage relevant, ob ein Schweigen im Rechtsverkehr entweder eine Zustimmung oder eine Ablehnung darstellen kann.
Im Folgenden soll das Schweigen im Rechtsverkehr und das kaufmännische Bestätigungsschreiben genauer untersucht werden.
Dazu muss man Detailkenntnisse bei der Anwendung der bereicherungsrechtlichen Vorschriften haben. Im Folgenden soll deshalb der Bereicherungsausgleich genauer betrachtet werden.