In der juristischen
Ausbildung nimmt das Stellvertretungsrecht einen wichtigen Platz ein. Insbesondere in Klausuren oder Hausarbeiten
für Anfänger finden sich häufig Probleme aus diesem Bereich.
Für die Prüfer/innen
bietet sich die Materie unter anderem gerade deshalb an, weil man leicht
feststellen kann, ob die Bearbeiter/innen die Trennung zwischen der
rechtsgeschäftlichen Vollmacht und dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis
(wie etwa einem Auftrag oder gar nur einer Gefälligkeit) verstanden haben.
Auch die Erweiterung des
eher durchschaubaren Zwei-Personen-Verhältnisses um einen Dritten führt zu
zusätzlichen Schwierigkeiten. Um die Verwirrung perfekt zu machen, kann man
sogar noch eine vierte Person einschalten, nämlich den Untervertreter.
Diese
undurchsichtige Konstellation soll im Folgenden anhand eines ultimativen
Leitfadens für die Behandlung im juristischen Gutachten näher untersucht
werden.